
Kronenpflege
Eine regelmäßige und ordnungsgemäße Kronenpflege kann generell einer Komplettbaumfällung vorbeugen bzw. vorgezogen werden und kann in folgende Teilbereiche eingeteilt werden.
Bei der Totholzentfernung werden ausschließlich an-/abgebrochene sowie trockene/ abgestorbene Äste aus dem Kronenbereich entfernt. Dies dient hauptsächlich der Verkehrssicherungspflicht als auch der Vermeidung/ Reduzierung von eventuellen Pilzkrankheiten/ Astfaulstellen am Stamm und im Kronenbereich.
Bei Kroneneinkürzungen handelt es sich um gezielte Schnittmaßnahmen um zu groß gewordene Baumkronen in ihrem Höhen- und Seitenwachstum auf ein für den Baum verträgliches Maß zu reduzieren. Hierdurch kann mitunter die Windlast der Krone des Baums verringert werden um ihn so weniger anfällig für evtl. Sturmschäden zu machen. Nicht zu Letzt dient solch eine Maßnahme aber auch wieder für einen erhöhten Lichteinfall für Wohnhaus, Garten oder Grundstücken allgemein. Um speziell evtl. erforderliche Gewichtsentlastungen in der Baumkrone herzustellen kann auch nur eine Kronenteileinkürzung vorgenommen werden.
Auch die Pflege und Unterhaltung des sogenannten Lichtraumprofils zählt zu Kronenpflegearbeiten. Hier handelt es sich vorwiegend um den freizuhaltenden lichten Raum von Grundstücksbewuchs zu Straßen und sonstigen Verkehrsflächen für das ungehinderte Passieren als auch die Einhaltung von Abständen zu benachbarten Grundstücksgrenzen allgemein. Um hier ein optimales und somit ordnungsgemäßes Lichtraumprofil zu generieren, was nicht zu Letzt auch der Verkehrssicherungspflicht dient, fließen oft alle hier genannten Teilbereiche der Kronenpflege in einander ein.
Grundsätzlich basieren alle von mir in der Kronenpflege ausgeführten Arbeiten nach dem Regelwerk ZTV Baumpflege. Sie bildet den aktuellen Stand der Baumpflege-Technik und ist somit Grundlage aller meiner wesentlichen Maßnahmen zur qualifizierten und fachgerechten Ausführung meiner Baumpflegearbeiten.














